Finanzverwaltung

Finanzverwaltung


Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat überraschend schnell und in begrüßenswerter Art und Weise auf die Urteile des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) v. 18. 8. 2016 reagiert, indem es die Urteile als allgemein anwendbar erklärt hat.

Eine Übertragung einer einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber erteilten Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH, bei der der GGF ebenfalls GGF ist, führt demnach nicht zu einem lohnsteuerlichen Zufluss beim Versorgungsberechtigten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

BMF-Schreiben v. 4. 7. 2017 - IV C 5 - S 2333/16/10002

Lohnsteuerliche Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung.

Share by: